Quelle: JKU NewsletterVerletzung Art 8 EMRK (Recht auf Privat- und Familienleben); Videoüberwachung in Hörsälen einer Universität betrifft die Arbeitsplätze der bf Professoren, wo diese mit den Studenten interagieren; Eingriff in das Recht auf Privatleben; fehlende Einhaltung der innerstaatlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen an Videoüberwachungen stellt eine Konventionswidrigkeit dar
Anscheinend waren vorher Langfinger in einem Labor am Werk, weshalb es zuerst zur Anstellung von Securitys kam und später zu besagter Videoüberwachung!
Statistics: Posted by harald — 17 Jan 2018, 18:19
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