https://www.derstandard.at/story/200011 ... ne-nutzern
Statistics: Posted by harald — 30 Aug 2020, 12:07
from Kortz.at http://forum.kortz.at/viewtopic.php?t=551&p=11016#p11016
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Just another blog about videogames, Nintendo and stuff on the interwebs, written mostly by the Purple Pantywaist, some about 40y old rando. Sometimes in German. (in cooperation with kortz.at) Ein Blog über Videospiele, Nintendo und das gesamte Internet, von und mit Purple Pantywaist (in Zusammenarbeit mit kortz.at)
Statistics: Posted by harald — 30 Aug 2020, 12:07
Statistics: Posted by harald — 03 Aug 2020, 21:22
Quelle: https://www.derstandard.at/story/200011 ... eu-und-usaEuGH kippt Datenabkommen zwischen EU und USA
Das EU-US-Privacy-Shield ist somit Geschichte. Für Unternehmen herrscht nun allerdings Rechtsunsicherheit
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das EU-US-Privacy-Shield gekippt. Dabei handelt es sich um ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, das die Übertragung von Nutzerdaten ermöglicht. Das Urteil bezieht sich auf personenbezogene Informationen, wobei "notwendige" Datentransfers nicht beinhaltet sind – also beispielsweise E-Mails. Von dem Urteil betroffen sind demnach über 5.000 US-Unternehmen, die Daten zwischen den USA und der EU übertragen, etwa aus den Bereichen des Marketings, Cloud-Services und Datenhosting-Dienste.
Juristischer Konflikt
Der Hintergrund: Europäische Datenschutzgesetze stehen im Konflikt mit US-Judikatur – erstere schreiben einen sensiblen Umgang mit Daten vor, deren Weitergabe an einen Drittstaat ist nur gestattet, wenn auch dort ein bestimmtes Niveau erreicht wird.
Der Datenschützer Max Schrems hatte sich 2013 bei der irischen Datenschutzbehörde darüber beschwert, dass Facebook Nutzerdaten in den USA verarbeitet. Die Begründung: Die dortigen Überwachungsgesetze würden keinen ausreichenden Schutz bieten. Er hatte auch schon damals Erfolg, das ursprüngliche Safe-Harbor-Abkommen wurde gekippt. Daraufhin beschloss die EU 2015 die Nachfolgeregelung Privacy-Shield, die nun ebenso für unzulässig erklärt wurde.
Der EuGH hat über Standardvertragsklauseln die Möglichkeit offengelassen, weiterhin Daten auszutauschen, sagt der IT-Rechtsexperte Lukas Feiler zum STANDARD. Ob das halte, sei aber ungewiss – denn diese seien nur zulässig, weil sie die Vorgabe enthalten, dass beide Vertragsparteien vor jeder Datenübermittlung zu prüfen haben, ob der Datenimporteur – im konkreten Fall Facebook – juristisch den Vertrag erfüllen kann.
Ob das mit der Unzulässigkeit des Privacy-Shield-Abkommens gegeben ist, müsste noch von den nationalen Datenschutzbehörden beurteilt werden. "Sollten die nationalen Datenschutzbehörden auch die Standardvertragsklauseln mit den USA kippen, würde das einer Amputation der europäischen Datenwirtschaft gleichkommen", sagt Feiler.
Schrems fordert Änderung von US-Gesetzen
Laut Schrems‘ Datenschutz-NGO Noyb dürften diese Klauseln im Fall von Facebook und ähnlichen Unternehmen nicht verwendet werden, da die irische Datenschutzbehörde Datentransfers stoppen müsse. Der Datenschützer ist der Ansicht, dass nicht die europäische, sondern die US-amerikanische Judikatur einer Anpassung bedarf. "Es ist klar, dass die USA ihre Überwachungsgesetze ernsthaft ändern müssen, wenn US-Unternehmen weiterhin eine wichtige Rolle auf dem EU-Markt spielen wollen", sagt Schrems. Das Gericht sei sich darüber im Klaren, dass die US-Regeln im Widerspruch zu EU-Grundrechten stehen.
USA schützen nur US-Bürger vor Überwachung
"Das Problem ist, dass die USA Datenschutz bei ausländischen Nutzern nicht sehr ernst nehmen", erklärt der IT-Rechtsanwalt Markus Dörfler im STANDARD-Gespräch. Facebook – und demnach auch andere Unternehmen – sind in den USA verpflichtet, der NSA und dem FBI Zugriff auf Nutzerdaten zu gestatten. US-Bürger sind von dieser Regelung geschützt, ausländische User allerdings nicht – weshalb ein Verstoß gegen EU-Regeln vorliegt. EU-Bürger können sich nicht vor diesem Zugriff schützen und auch nicht gerichtlich gegen die Behörden vorgehen.
"Es wird wohl zu massiven transatlantischen Spannungen kommen", prognostiziert Feiler. "Die Trump-Regierung wird darauf äußerst scharf reagieren."
Politische Reaktionen
Für die Neos ist das Urteil ein "Sieg für Datenschutz, digitale Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit", sagte deren stellvertretender Klubobmann Nikolaus Scherak. "Schade ist nur, dass es dafür eine Klage von Max Schrems gebraucht hat und das Ende von Privacy Shield keine politische Entscheidung war."
Der SPÖ-Klubvorsitzende Jörg Leichtfried und SPÖ-Datenschutzsprecher Christian Drobits gratulieren Schrems zu dem Erfolg. "Es geht hier um den Schutz von Grundrechten. Mit der Übertragung von personenbezogenen Daten besteht die große Gefahr, dass insbesondere US-Behörden wie NSA und FBI zu leicht darauf zugreifen könnten. Das wird jetzt gestoppt", erklärten sie am Donnerstag.
Süleyman Zorba, Sprecher für Netzpolitik und Digitalisierung der Grünen, forderte eine Änderung der Überwachungsgesetze in den USA. Ziel müsse sein, dass "alle sensiblen persönlichen Daten in Europa und damit geschützt bleiben".
Statistics: Posted by harald — 03 Aug 2020, 11:52
Habe zwar direkt dazu nichts gefunden, aber es dürfte sich um das belgische Pendant zur Datenschutzbehörde handeln.https://orf.at/stories/3173599/Die belgische Datenschutzbehörde hat eine Geldstrafe in Höhe von 600.000 Euro gegen den Suchmaschinenanbieter Google wegen Verstoßes gegen das Recht auf Vergessenwerden verhängt.Leider gibt es weder Links noch sonst weitere Informationen, es ist zB unklar, ob es noch einen belgischen Instanzezug gibt (oder ob das vielleicht schon die letzte belgische Instanz ist), was Google dazu sagt, ob die nach weitere Instanzen anrufen können oder dies gar angekündigt haben usw.Eine Person des öffentlichen Lebens hatte sich an die Behörde gewandt, nachdem Google Belgien sich geweigert hatte, „veraltete Artikel, die ihrem Ruf schaden“, aus der Ergebnisliste der Suchmaschine zu entfernen.
Dabei ging es den Angaben zufolge einerseits um eine „mögliche politische Etikettierung“, die der Beschwerdeführer „ablehnte“. Andererseits bezogen sich die strittigen Links auf einen Vorwurf der Belästigung, „der vor vielen Jahren“ als unbegründet abgewiesen wurde. Die Behörde sah in letzterem Fall ein „schwerwiegendes Versäumnis“ von Google, da die Beibehaltung der Links „ernsthafte Auswirkungen für den Beschwerdeführer haben könnte“.
Statistics: Posted by harald — 15 Jul 2020, 23:52
https://orf.at/stories/3173599/Die belgische Datenschutzbehörde hat eine Geldstrafe in Höhe von 600.000 Euro gegen den Suchmaschinenanbieter Google wegen Verstoßes gegen das Recht auf Vergessenwerden verhängt.
Leider gibt es weder Links noch sonst weitere Informationen, es ist zB unklar, ob es noch einen belgischen Instanzezug gibt (oder ob das vielleicht schon die letzte belgische Instanz ist), was Google dazu sagt, ob die nach weitere Instanzen anrufen können oder dies gar angekündigt haben usw.Eine Person des öffentlichen Lebens hatte sich an die Behörde gewandt, nachdem Google Belgien sich geweigert hatte, „veraltete Artikel, die ihrem Ruf schaden“, aus der Ergebnisliste der Suchmaschine zu entfernen.
Dabei ging es den Angaben zufolge einerseits um eine „mögliche politische Etikettierung“, die der Beschwerdeführer „ablehnte“. Andererseits bezogen sich die strittigen Links auf einen Vorwurf der Belästigung, „der vor vielen Jahren“ als unbegründet abgewiesen wurde. Die Behörde sah in letzterem Fall ein „schwerwiegendes Versäumnis“ von Google, da die Beibehaltung der Links „ernsthafte Auswirkungen für den Beschwerdeführer haben könnte“.
Statistics: Posted by dejost — 15 Jul 2020, 07:31
Quelle: http://curia.europa.eu/juris/document/d ... id=9463808Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) ist dahin auszulegen, dass der Petitionsausschuss eines Gliedstaats eines Mitgliedstaats insoweit, als dieser Ausschuss allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet, als „Verantwortlicher“ im Sinne dieser Bestimmung einzustufen ist, so dass die von einem solchen Ausschuss vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten in den Anwendungsbereich dieser Verordnung, u. a. unter deren Art. 15, fällt.
Statistics: Posted by harald — 14 Jul 2020, 21:22
Quelle: https://wien.orf.at/stories/3055944/500 Euro von Facebook: Schrems über Urteil verärgert
Im Prozess des Datenschutzaktivisten Max Schrems gegen Facebook hat das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen nun ein Urteil gefällt. Facebook muss einen Schadenersatz in Höhe von 500 Euro zahlen. Schrems reagierte verärgert und will berufen.
Schrems warf dem Online-Giganten in dem sechs Jahre dauernden Prozess vor, gegen die in der EU geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verstoßen. Die Richterin sieht das allerdings anders. Die Datenverarbeitung sei nicht rechtswidrig, urteilte sie.
Dennoch soll Schrems binnen 14 Tagen einen Schadenersatz in der Höhe von 500 Euro erhalten, weil Facebook die Auskunftspflicht über sämtliche personenbezogene Daten verletzt habe. Außerdem ist Facebook verpflichtet, Schrems binnen 14 Tagen vollständig Auskunft zu geben über all seine personenbezogenen Daten.
Entscheidung für Schrems grotesk
Der Datenschutzaktivist zeigte sich nach der Zustellung des nicht rechtskräftigen Urteils trotz des Schadenersatzes verärgert und sprach von einem „Non-Urteil“. Er kündigte Berufung an und ging davon aus, dass auch Facebook das tun werde. „Ich freue mich, dass wir nach sechs Jahren vor dem Wiener Landesgericht nun endlich zu den Gerichten kommen, wo wir die Punkte, die wirklich wichtig sind, klären können“, sagte er und übte Kritik an den Ausführungen der Richterin.
Die Datenverarbeitung durch Facebook ist laut der Richterin legal
„Die Richterin hat schon in der Verhandlung gesagt, dass sie sich auf die Fakten konzentriert, weil die kniffligen rechtlichen Fragen ohnehin von den höheren Gerichten geklärt werden“, teilte er mit. Dennoch sei die Entscheidung für ihn grotesk. „Die illegalen Datenverarbeitungen von Facebook werden auf 36 Seiten beschrieben – aber nur in gerade 19 Sätzen werden fast alle Klagepunkte pauschal abgewiesen“, beklagte er. „Mit den kniffligen Fragen, ob das was Facebook tut nach der DSGVO legal ist, wollte sich die Richterin wohl einfach nicht beschäftigen“, mutmaßte Schrems.
Oberlandesgericht als nächste Instanz
Werden tatsächlich Rechtsmittel eingelegt, wandert das Verfahren weiter an das Oberlandesgericht (OLG) Wien, bestätigte eine Sprecherin des Landesgerichts am Mittwoch. In weiterer Instanz ist es gut möglich, dass auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Klärung strittiger Datenschutzfragen angerufen wird.
Die Richterin ging in dem Urteil genau auf das Geschäftsmodell von Facebook ein. Dieses bestehe darin, „Einnahmen durch maßgeschneiderte Werbung und kommerzielle Inhalte zu generieren“, hieß es dort. Für die kostenlose Nutzung der Plattform würden viele Nutzer Werbung bewusst in Kauf nehmen. Die Personalisierung von Werbung auf Basis personenbezogener Daten sei Teil der Nutzungsbedingungen. Facebook „stellt ihren Nutzern ihre Dienste unentgeltlich zur Verfügung und erzielt Einkünfte, indem die Nutzerdaten verarbeitet werden, um Werbetreibenden die Möglichkeit der maßgeschneiderten und zielgerichteten Werbung zu verkaufen.“
Datenverarbeitung „in Übereinstimmung mit DSGVO“
Schrems habe bei der Erstellung eines privaten Accounts einen Vertrag mit Facebook abgeschlossen, „weshalb die Beklagte (Facebook, Anm.) die festgestellten Datenverarbeitungen, die damit in Übereinstimmung mit der DSGVO stehen, durchführen darf, solange der Kläger sein Konto nicht löscht und damit den Vertrag mit der Beklagten beendet“, führte die Richterin weiter aus.
Schrems nannte diese Argumentation „absurd“. „Datenschutzexperten schütteln hier wohl nur den Kopf“, war er überzeugt. „Diesen paar Sätzen wird es wohl so ergehen wie den zwei Urteilen davor: Die oberen Instanzen werden sie um 180 Grad umdrehen“, hofft der Aktivist.
Facebook entscheidet noch über Berufung
Facebook selbst äußerte sich am Mittwoch nur sehr knapp zu der Entscheidung des Wiener Gerichts. Man habe das Urteil erhalten und überprüfe nun den Inhalt, hieß es von einem Sprecher. „Wir halten uns an die Vorgaben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und haben unsere Dienste im Rahmen unserer kontinuierlichen Bemühungen, Menschen mehr Transparenz und Kontrolle über ihre Daten zu geben, grundlegend verändert“, wurde betont. Über eine Berufung hat Facebook noch nicht entschieden.
Statistics: Posted by harald — 04 Jul 2020, 14:53