26.04.20

Re: Datenschutz

Diesmal etwas zum Thema #Datenschutz: EGMR Tence, 31. 5. 2016, 37242/14
Das Urteil des EGMR vom 31. 5. 2016 im Fall Tence betrifft eine Verletzung des Art 6 EMRK durch eine übermäßig strenge Handhabung von Vorschriften über die Einbringung von Rechtsmitteln. Die wesentlichen Aussagen des Urteils lauten:
Das Recht auf Zugang zu einem Gericht ist nicht absolut, sondern kann Beschränkungen unterworfen werden; die Staaten haben dabei einen Gestaltungsspielraum, doch dürfen die Beschränkungen nicht den Wesensgehalt des Rechts beeinträchtigen und müssen im Hinblick auf die verfolgten Ziele verhältnismäßig sein. Fristregelungen für Rechtsmittel sind legitim, sie dienen der Rechtspflege und der Rechtssicherheit. Die Parteien haben die Folgen für die Verspätung ihrer Eingaben zu tragen, soweit ihnen diese zurechenbar ist. – Im gegenständlichen Fall war ein Rechtsmittel – zulässigerweise – mit Fax eingebracht worden, wobei es noch innerhalb der Frist abgeschickt wurde, aber vom Gericht nicht ausgedruckt wurde, ohne dass die Gründe dafür aufklärbar waren. Dieser Umstand lag nicht mehr im Einflussbereich des Einschreiters. Obwohl eine Sendebestätigung über die rechtzeitige Absendung eines Dokuments vorgelegt wurde, verlangte das Gericht den Beweis über den Inhalt dieses Dokuments, was faktisch unmöglich war. Die Auferlegung der gesamten Beweislast hinsichtlich des Inhalts der Eingabe war übermäßig streng und verletzte Art 6.
Quelle: ,"documentcollectionid2":["GRANDCHAMBER","CHAMBER"],"itemid":["001-163352"]}]Urteil

Statistics: Posted by harald — 26 Apr 2020, 20:52




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