08.04.20

Re: Datenschutz

Diesmal etwas zum Thema #Datenschutz: Die Taten von Helden gehören weiter verfolgt.

Daher werfe ich mal wieder eine Blick auf Max Schrems.

Seit dem gloriosen Sieg beim EuGH in der RS C-362/14 war er weiter fleißig.

1.) Entscheidung des EuGH C‑498/16 vom 25.01.2018:
1. Art. 15 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass ein Nutzer eines privaten Facebook-Kontos die Verbrauchereigenschaft im Sinne dieses Artikels nicht verliert, wenn er Bücher publiziert, Vorträge hält, Websites betreibt, Spenden sammelt und sich die Ansprüche zahlreicher Verbraucher abtreten lässt, um sie gerichtlich geltend zu machen.
2. Art. 16 Abs. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 ist dahin auszulegen, dass er keine Anwendung auf die Klage eines Verbrauchers findet, mit der dieser am Klägergerichtsstand nicht nur seine eigenen Ansprüche geltend macht, sondern auch Ansprüche, die von anderen Verbrauchern mit Wohnsitz im gleichen Mitgliedstaat, in anderen Mitgliedstaaten oder in Drittstaaten abgetreten wurden.
Quelle: http://curia.europa.eu/juris/document/d ... id=1708300

Fazit: selber Klagen als Verbraucher ist drin, Sammelklage nach amerikanischen Vorbild geht nicht. War aber keine schlechte Idee, sich die AGB und somit Anwendbarkeit amerikanischen Rechts betreffend Sammelklagen anzueignen zu versuchen und das mit Gerichtsstand Österreich.

Zuständig ist nun das LG für ZRS Wien. Erste Verhandlung gab es am 11.11.2019 (Faschingsbeginn! :lol: ).

Quelle: https://www.diepresse.com/5720287/schre ... t-begonnen

Am 13.02.2020 lief das Verfahren noch. Facebook speichert nach den Aussagen in der Verhandlung 8 Jahre oder länger die Passwörter! :doh :shock:

Quelle: https://futurezone.at/netzpolitik/schre ... /400752177

2.) C-311/18

Ein Vorabentscheidungsersuchen vom High Court in Irland ist auch noch anhängig, da geht es um die Standardvertragsklauseln und den Datenexport ins Drittland USA.

Schlussanträge vom 19.12.2019 sind da, allerdings nicht auf Deutsch übersetzt.

Der Generalanwalt sieht keine Probleme:
343. I propose that the Court answer the questions for a preliminary ruling referred by the High Court, Ireland, as follows:
Analysis of the questions for a preliminary ruling has disclosed nothing to affect the validity of Commission Decision 2010/87/EU of 5 February 2010 on standard contractual clauses for the transfer of personal data to processors established in third countries under Directive 95/46/EC of the European Parliament and of the Council, as amended by Commission Implementing Decision (EU) 2016/2297 of 16 December 2016.
Quelle: http://curia.europa.eu/juris/document/d ... id=1708300

Statistics: Posted by harald — 08 Apr 2020, 01:42




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