27.04.20

Re: Datenschutz

Diesmal etwas zum Thema #Datenschutz: Abmahnungen sind in Österreich eher selten. Hier wird der Weg mal wieder versucht:

OGH erteilt Abmahnungen von Verstößen gegen die DSGVO eine Absage. Das Recht auf Datenschutz ist nach Ansicht des OGH ein Ausschließlichkeitsrecht; Verletzungen können daher nur vom Betroffenen selbst geltend gemacht werden.

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 9K0000_000

Die Sache ist nicht unumstritten, es dürften noch mehrere Verfahren anhängig sein.

Statistics: Posted by harald — 27 Apr 2020, 23:32




from Kortz.at http://forum.kortz.at/viewtopic.php?t=551&p=10473#p10473
via IFTTT

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen