OGH erteilt Abmahnungen von Verstößen gegen die DSGVO eine Absage. Das Recht auf Datenschutz ist nach Ansicht des OGH ein Ausschließlichkeitsrecht; Verletzungen können daher nur vom Betroffenen selbst geltend gemacht werden.
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 9K0000_000
Die Sache ist nicht unumstritten, es dürften noch mehrere Verfahren anhängig sein.
Statistics: Posted by harald — 27 Apr 2020, 23:32
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