Die VO findet sich im EU-Lex (https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 9632656864), was allen Medien, die dazu was schreiben, scheinbar unbekannt ist, kein einziges nennt den genauen Titel oder den Fundort, die Presse (!) beruft sich gar auf irgendeine Diskussionsrunde statt auf den öffentlich seit März einsehbaren Entwurf.
Drohnen werden künftig nach Größe und maximaler Flughöhe in die Kategorien "offen", "spezifisch" und "zertifiziert" eingeteilt.Unbemannte Luftfahrzeugsyste me (unmanned aircraft systems, „UAS“), deren Betrieb mit den geringsten Risiken verbunden ist und die daher der „offenen“ Betriebskategorie angehören, sollten nicht den klassischen luftfahrttechnischen Zulassungsverfahren unterliegen
"Offen" sind jene, die weniger als 25 Kilogramm wiegen und nicht höher als 120 Meter fliegen. Diese dürfen nur in Sichtweite gesteuert werden und benötigen ab einem Gewicht von 250 Gramm eine Registrierung, in Österreich wird das soweit vorhersehbar die Austro Control machen. Ist eine Kamera in die Drohne integriert, dann ist eine Registrierung unabhängig des Gewichts nötig. Das Mindestalter für den Betrieb beträgt 16 Jahre.
Für größere Drohnen gibt es eine Art Führerschein, der alle 5 Jahre erneuert werden soll.
Auf neuen Drohnen müssen draufstehen, was sie für ein Typ sind und
Drohnenverbotszonen wird es auch geben, Flughäfen, AKWs und Gefängnisse bieten sich im Hinblick auf die bisherigen Postings dazu an.
Statistics: Posted by ThePurplePantywaist — 04 Jun 2019, 09:28
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