Ein Franzose geht im Rahmen einer politisch motivierten Versammlung auf die Gendarmerie los. In der Folge soll er erkennungsdienstlich behandelt werden und seine DNA in einer Datenbank erfasst werden. Er weigert sich und fasst für die Weigerung eine strafgerichtliche Strafe aus. Speicherdauer in der Datenbank ist 40 Jahre.
EGMR kommt zu einer Verletzung des Art. 8 EMRK, da diese Behandlung unverhältnismäßig ist. Da wurden doch glatt auch mal 3.000 € "Schadenersatz" zugesprochen!
Die Entscheidung ist nur auf Französisch nachlesbar und deshalb nicht verlinkt.
Statistics: Posted by harald — 31 Jul 2017, 15:07
http://www.kortz.at/forum/viewtopic.php?t=551&p=8978#p8978
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