07.09.17

Re: Datenschutz

Diesmal etwas zum Thema #Datenschutz: Der EuGH sagt Folgendes zur Auslegung der Datenschutzrichtlinie:
RS C‑13/16, vom 04.05.2017
Art. 7 Buchst. f der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ist dahin auszulegen, dass er nicht dazu verpflichtet, einem Dritten personenbezogene Daten zu übermitteln, damit er vor einem Zivilgericht Klage auf Ersatz eines durch die betreffende Person verursachten Schadens erheben kann. Jedoch steht er der Übermittlung solcher Daten auf der Grundlage des nationalen Rechts nicht entgegen.

Statistics: Posted by harald — 07 Sep 2017, 12:13




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