14.07.20

Re: Datenschutz

Diesmal etwas zum Thema #Datenschutz: Rechtlich spannende Dinge passieren manchmal auch bei Randthemen im Bereich Datenschutz:

Ein Petitionsausschuss eines Parlaments kann auch Verantwortlicher im Sinne der DSGVO sein.

C‑272/19 vom 09.07.2020
Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) ist dahin auszulegen, dass der Petitionsausschuss eines Gliedstaats eines Mitgliedstaats insoweit, als dieser Ausschuss allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet, als „Verantwortlicher“ im Sinne dieser Bestimmung einzustufen ist, so dass die von einem solchen Ausschuss vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten in den Anwendungsbereich dieser Verordnung, u. a. unter deren Art. 15, fällt.
Quelle: http://curia.europa.eu/juris/document/d ... id=9463808

Statistics: Posted by harald — 14 Jul 2020, 21:22




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