16.04.20

Re: Datenschutz

Diesmal etwas zum Thema #Datenschutz: Ist es datenschutzrechtlich erlaubt, bei einer Einvernahme auf einer Polizeidienststelle mitzufilmen, dieses Video dann online zu stellen, wo es dann angesehen, versandt und geteilt werden kann? Der EuGH sagt, unter Einhaltung journalistischer Zwecke, ja, die genaueren Bedingungen finden sich im Zitat:

C-345/17 vom 14.02.2019
1. Art. 3 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ist dahin auszulegen, dass die Aufzeichnung von Polizeibeamten in einer Polizeidienststelle auf Video während der Aufnahme einer Aussage und die Veröffentlichung des so aufgezeichneten Videos auf einer Video-Website, auf der die Nutzer Videos versenden, anschauen und teilen können, in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fällt.
2. Art. 9 der Richtlinie 95/46 ist dahin auszulegen, dass ein Sachverhalt wie der des Ausgangsverfahrens, d. h. die Aufzeichnung von Polizeibeamten in einer Polizeidienststelle auf Video während der Aufnahme einer Aussage und die Veröffentlichung des so aufgezeichneten Videos auf einer Video-Website, auf der die Nutzer Videos versenden, anschauen und teilen können, eine Verarbeitung personenbezogener Daten allein zu journalistischen Zwecken im Sinne dieser Bestimmung darstellen kann, sofern aus diesem Video hervorgeht, dass diese Aufzeichnung und diese Veröffentlichung ausschließlich zum Ziel hatten, Informationen, Meinungen oder Ideen in der Öffentlichkeit zu verbreiten, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.
Quelle: http://curia.europa.eu/juris/document/d ... id=3215965

:old

Statistics: Posted by harald — 16 Apr 2020, 14:40




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